Verkehrsrecht

Verkehr Recht Unfall Punkte Flensburg Führerschein Immer   komplizierter   gestaltet sich das Verkehrsrecht, was oftmals  eine anwaltliche Vertretung als sinnvoll   erscheinen lässt.
Ordnungswidrigkeit und neues Punktesystem seit 01.05.2014

Punktesystem

Eine Verrechnung von alt auf neu:

Das Punktekonto und was tun, wenn das Punktekonto in Flensburg schon bedrohlich angeschwollen ist?

Verfahren der Behörde:

  • bei 4-5 Punkten erfolgt eine Ermahnung durch die Behörde, in der gleichzeitig auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen wird.
  • bei 6-7 Punkten erfolgt eine Verwarnung – ein Punkteabbau durch die Teilnahme an Fahreignungsseminaren ist nicht mehr möglich !
  • ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist frühestens nach Ablauf von sechs Monaten und auch erst nach dem Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) möglich.

Rechtskräftig ist der Bußgeldbescheid, wenn innerhalb der Einspruchsfrist von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt wurde !

Punkte reduzieren
Um Punkte abzubauen haben Sie die Möglichkeit an einem Aufbauseminar teilzunehmen, wobei diese Möglichkeit aber nur einmal innerhalb von fünf Jahren wahrgenommen werden kann. Hat man mehr 4-5 Punkte in Flensburg gesammelt, so werden diese nach einem Aufbauseminar um 1 Punkte gekürzt.

Verjährung
Insbesondere die Verjährung für Ordnungswidrigkeiten wird oft übersehen. Diese beträgt drei Monate, wird aber durch verschiedene Umstände unterbrochen.

Unfallregulierung
Schon die Unfallregulierung kann durch einen Anwalt effizienter geregelt werden, als von der geschädigten Person allein. Die Kosten werden, soweit die Schuldfrage geklärt ist, von der gegnerischen Versicherung übernommen. Der Aufwand für die Regulierung wird durch den Anwalt übernommen, was Ihnen Zeit und Nerven erspart.
Gerade bei Personenschäden und bei einer Bemessung von Schmerzensgeld, ist die Unterstützung durch einen Anwalt unumgänglich !
Hier gibt es viele Dinge die beachtet werden müssen, um den tatsächlichen Schaden zu beziffern und die erlittenen Schmerzen durch ein angemessenes Schmerzensgeld zu entschädigen.

Wenn Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.