Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist einer Ehe gleichzusetzten. Es ist daher erforderlich, bei einer endgültigen Trennung die Aufhebung der Lebenspartnerschaft vor Gericht durchzuführen. Die Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist einer Scheidung sehr ähnlich. Es gelten die gleichen Voraussetzungen.

Wann ist die Aufhebung der Lebenspartnerschaft möglich?
Grundsätzlich sind vier Fälle zu unterscheiden:
• Aufhebung der Lebenspartnerschaft vor Ablauf des ersten Trennungsjahres (Härtefall)
• Einverständliche Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach einem Jahr Trennung
• Streitige Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach einem Jahr Trennung
• Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach drei Jahren Trennung

Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleich bedeutet, dass für den Zeitraum der eingetragenen Lebenspartnerschaft die erwirtschaftete Rente unter den Lebenspartnern gerecht aufgeteilt wird. Für   alle   Lebenspartnerschaften,   die   vor   dem   01.01.2005 geschlossen worden   sind,   ist ein Versorgungsausgleich nicht vorgesehen. Danach wird ein Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt.  Der Versorgungsausgleich kann ausgeschlossen werden z.B. bei kurzer Ehedauer oder durch notariellen Vertrag.

Kosten
Für die Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft fallen die gleichen Kosten an wie bei    einer Scheidung. Die Berechnung der Kosten ist unter dem Menüpunkt Scheidung nachzulesen. Prozesskostenhilfe Ebenso   wie   bei   der   Scheidung   ist   bei   der   Aufhebung   der   eingetragenen   Lebenspartnerschaft   die   Beantragung von Prozesskostenhilfe möglich.

Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft online Die   Aufhebung   der   eingetragenen   Lebenspartnerschaft   ist   bei   mir   ebenso   wie   die   Online   Scheidung   möglich. Bitte lesen Sie dazu alles über Online-Scheidung unter dem Menüpunkt Scheidung. Da noch kein spezielles  Formular   für   die   Aufhebung   der   Lebenspartnerschaft   online   ausgearbeitet   worden,  ist möchte ich Sie bitten, das Formular für die Online-Scheidung zu verwenden.