Einvernehmliche Scheidung

Ganz besonders möchte ich Ihnen hier die einverständliche Scheidung ans Herz legen. Sicher gibt es immer Fälle, bei denen eine einvernehmliche Scheidung von vornherein ausscheidet. Es ist aber auch in den schwierigsten Fällen im Vorfeld zu überdenken, ob eine Einigung nicht doch zu einem besseren Ergebnis führt, als die Entscheidung des Richters.

In vielen Fällen kann eine einvernehmliche Scheidung zu einer deutlichen Kostenersparnis führen. Wenn alles zwischen den Scheidungswilligen geklärt ist, so kann auf einen zweiten Anwalt verzichtet werden, was enorme Kosten einspart. Sieht man einmal vom Finanziellen ab, so schont eine einverständliche Scheidung auch die Nerven und kann in einer deutlich kürzeren Zeitspanne beendet werden.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden alle relevanten Punkte im Vorfeld geregelt. Dies betrifft vor allem:

• Ehegattenunterhalt

• Kindesunterhalt

• Umgangsrecht • Ehewohung

• Hausrat

• Versorgungsausgleich

• (Zugewinn)

Im Idealfall setzten Sie sich mit Ihrem Ehepartner zusammen und regeln die oben genannten Punkte. Dies kann auch gerne gemeinsam in meiner Kanzlei geregelt werden.
Soweit die Einigung unkompliziert vonstattengeht und auch eine Abwicklung der Punkte unmittelbar erfolgen kann, kann ggf. auf eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung verzichtet werden. Möchten Sie die Punkte aber auch für die Zukunft „wasserdicht“ geklärt haben, so empfiehlt sich eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgen-vereinbarung. Hierzu werden gemeinsam Ihre Wünsche besprochen und fixiert. Es wird dann ein Entwurf für die Vereinbarung erstellt, der auf Wunsch geändert oder nachgebessert werden kann. Dann wird ein Notartermin vereinbart, um die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Steht der Ablauf des Trennungsjahres unmittelbar bevor, dann kann die Scheidung eingereicht werden.
In den meisten Fällen wird der Versorgungsausgleich (die Teilung der Rente) von Amtswegen durchgeführt. Dies nimmt viel Zeit in Anspruch. Aus diesem Grunde ist es bei einer einverständlichen Scheidung ratsam, den Scheidungsantrag bereits bis zu sechs Monaten vor Ablauf des Trennungsjahres einzureichen, da es bis zur Verhandlung dann im Regelfall sechs weitere Monate dauert.
Für die Zulässigkeit der Scheidung kommt es darauf an, dass zum Scheidungstermin das Trennungsjahr abgelaufen ist.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen auch telefonisch zur Verfügung.