Eine Online Scheidung bedeutet vor allem eines:

Zeitersparnis! Sie sparen sich den Weg zum Anwalt und der Scheidungsantrag kann umgehend bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden. Die Online-Scheidung ist insbesondere bei einer einvernehmlichen Scheidung sinnvoll. Es ist in diesem Fall ausreichend, wenn nur ein Ehegatte die Scheidung beantragt – so können auch noch Anwaltskosten eingespart werden.
Denken Sie auch an die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Diese wird im Scheidungsverfahren “Verfahrenskostenhilfe” genannt. Eine Verfahrenskostenhilfe setzt voraus, dass beide Ehegatten nur ein geringes Einkommen bzw. hohe Schulden haben. Bis zu einem Nettoeinkommen von 1.000,- Euro ist die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht zu ziehen. Der Nachteil der Verfahrenskostenhilfe ist, dass dadurch das Scheidungsverfahren oft länger dauert. Falls Sie Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen, so füllen Sie hierzu das Formular  Prozesskostenhilfe aus und lassen mir dies zukommen. Alternativ sende ich Ihnen auch gern ein Exemplar per Post oder Fax zu.

Der Ablauf der Online-Scheidung
Wollen Sie eine Online-Scheidung durchführen, so können Sie unter „Formulare“ das Scheidungsformular aufrufen. Zum Ausfüllen laden Sie das Formular als Word-Dokument herunter. So konnen Sie das Dokument direkt ausfüllen und mir dann per E-Mail übermitteln. Das gleiche Formular gibt es auch zum handschriftlichen Ausfüllen als PDF. Sie können es ausdrucken und ausfüllen und mir so per Telefax oder als Brief zusenden.

Um einen Scheidungsantrag für Sie bei Gericht einreichen zu können, benötige ich eine Originalvollmacht von Ihnen.
Das Fomular für die Vollmacht drucken Sie sich bitte unter „Formulare“ aus und senden es im Original per Post unterschrieben an meine Kanzlei. Weiter benötige ich eine Kopie der Heiratsurkunde und, falls Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, Kopien der Geburtsurkunden der Kinder.


Sobald ich Ihre Unterlagen erhalten habe und etwaige Fragen geklärt sind, reiche ich bei dem entsprechenden Familiengericht Ihre Scheidung ein.

Weiterer Ablauf der Scheidung – dieser ist für die herkömmliche Scheidung und die Online-Scheidung gleich

  • Nach Eingang des Scheidungsantrags bei Gericht werden die Gerichtskosten fällig.
  • Mit den Gerichtskosten erhalten Sie von mir eine Vorschussrechnung.
  • Sobald diese Kosten beglichen sind, wird Ihrem Ehepartner die Scheidung zugestellt.
  • Beide Ehepartner erhalten dann ein Formular zum Versorgungsausgleich (hierbei geht es um eine gerechte Verteilung der gesetzlichen Rente für den Zeitraum der Ehe). Dieses Formular ist innerhalb von vier Wochen ausgefüllt an das Gericht zurück zu senden.
  • Nach ca. drei Monaten wird dann der Scheidungstermin bekannt gegeben, zu welchem beide Ehepartner persönlich erscheinen müssen. Zu diesem Termin ist ein Ausweis oder Reisepass mitzubringen.
  • Bei diesem Termin wird im Normalfall die Scheidung ausgesprochen.

Online-Scheidung in ganz Norddeutschland
Für die zuständigen Gerichte im Raum Norddeutschland werde ich persönlich bei Gericht anwesend sein und Ihre Scheidung durchführen. In den anderen Gebieten Deutschlands wird ein sorgfältig ausgewählter Terminvertreter bei Gericht anwesend sein.

Welche Kosten für eine Scheidung entstehen, können Sie hier unter dem Link Scheidung nachlesen.
Wenn Sie Fragen zu den voraussichtlichen Kosten für Ihre Scheidung haben, so stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.